Wer wir sind

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Hier finden Sie unsere Ansprechpartner zu den vielfältigen Themen- und Aufgabenbereichen unseres Verbandes.

Lernen Sie hier unseren Vorstand kennen. Erfahren Sie die Aufgabenbereiche und Kontaktdaten der Mitglieder.

Die DRK-Bundessatzung regelt die Aufgaben und die Koordination unseres Bundesverbandes.

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Ansprechpartner

Foto: Eine Fahne des Deutschen Roten Kreuzes weht unter strahlend blauem Himmel.
Foto: A. Zelck / DRKS

Ansprechpartner

Andreas Müller

Erster Vorsitzender

Tel.: +49 (0) 7261 947280
Mobil: +49 (0) 176 38944038

amueller'ät'drk-weiler'punkt'de

Beckenwiesenweg 23
74889 Sinsheim

Portraitbild von Harald Wohl

Harald Wohl

Zweiter Vorsitzender

hwohl'ät'drk-weiler'punkt'de

Portraitbild von Andreas Müller

Andreas Müller

Bereitschaftsleiter

amueller'ät'drk-weiler'punkt'de
bereitschaftsleitung'ät'drk-weiler'punkt'de

 

Portraitbild Natalie Wohl

Natalie Wohl

Schatzmeisterin

nwohl'ät'drk-weiler'punkt'de

 

Portraitbild von Aaron Fluehr

Aaron Flühr

Schriftführer

afluehr'ät'drk-weiler'punkt'de

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Die Geschäftsführung

Foto: A. Zelck / DRKS

Die Geschäftsführung

Vorstandsvorsitzender

Herr Mustermann ist unser Vorstandsvorsitzender und kümmert sich in unserem Verein vor allem um Thema x und Thema Y.

Tel: 01863 41 41-0
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stv. Vorstandsvorsitzende

Gabriele Musterfrau ist Vorsitzende des Vorstandes unseres Ortsvereins und kümmert sich vor allem um Thema x und Thema Y.

Tel: 01863 41 41-0
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Schatzmeister

Tel: 01863 41 41-0
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Satzung

Foto: D. Winter / DRK e.V.

§ 1 und § 2 der Satzung des DRK

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände,Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des RotenKreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

Menschlichkeit

Unparteilichkeit

Neutralität

Unabhängigkeit

Freiwilligkeit

Einheit

Universalität

Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes sowie deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

(3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (Bundesverband) ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Es achtet auf deren Durchführung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens. Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als Nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

(4) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes.

§ 2 - Aufgaben

(1) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Es nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschen-unwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aufgaben:

Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen,

Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben,

Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung,

Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,

Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung,

Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände,Unterstützung bei der Spende von Blut und Blutbestandteilen zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten,Suchdienst und Familienzusammenführung,

Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe.

Die Erfüllung dieser Aufgaben durch den Deutsches Rotes Kreuz e. V. erfolgt aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und gemäß seiner Möglichkeiten (§ 26).

(3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere

die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung,

die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen,

die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros,

die Vermittlung von Familienschriftwechseln.

(4) Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben nimmt das Deutsche Rote Kreuz e. V. ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

(5) Das Deutsche Rote Kreuz e. V.wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Es sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

Satzung zum Download

Bundessatzung (englisch)
744 KB

Die vollständige Satzung
249 KB

Schiedsordnung
21 KB

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